AGBs

ferienwohnung berlin

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Wohneinheiten zu Wohnzwecken durch Nest-Apartments, Lisette Sifon, Eberswalder Str.4 in 10437 Berlin, nachfolgend Nest-Apartments genannt. Die Unter- oder Weitervermietung der Wohneinheiten sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Nest- Apartments. Geschäftsbedingungen des Mieters finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsabschluß und Vertragspartner

(1) Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn der Antrag des Mieters von Nest- Apartments schriftlich angenommen wurde.

(2) Vertragspartner sind Nest-Apartments und der Mieter. Hat ein Dritter für den Mieter bestellt, haftet er Nest-Apartments gegenüber zusammen mit dem Mieter als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern Nest-Apartments eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

§ 3 An- und Abreise des Mieters

(1) Am vereinbarten Anreisetag steht die Wohneinheit ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Der Mieter hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung der Wohneinheit oder auf die Bereitstellung einer bestimmten Wohneinheit.

(2) Am Abreisetag hat der Mieter die Wohneinheit bis 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann Nest-Apartments über den ihr entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung der Wohneinheit bis 18.00 Uhr 50% des Tagespreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Mieter steht es frei Nest-Apartments nachzuweisen, dass Nest-Apartments kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 4 Mietpreis, Preistabelle, Fälligkeit

(1) Die Preise in der Preistabelle gelten in EURO für die jeweils angegebene Aufenthaltsdauer bis auf Widerruf. Die Preise beinhalten die Mehrwertsteuer. Für Druckfehler und Irrtümer auf der Preisliste übernimmt Nest-Apartments keine Haftung.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, die für die Überlassung der Wohneinheit nach der Preistabelle geltenden Preise zu zahlen.

(3) Der von Nest-Apartments bestätigte Mietpreis muß spätestens 28 Tage vor Mietbeginn auf dem Konto von Nest-Apartments eingegangen sein. Wird der Mietpreis nicht oder nicht fristgerecht geleistet, ist Nest-Apartments berechtigt, die Buchung der Wohneinheit zu stornieren. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Mietpreis unverzüglich zu überweisen. Bei Aufenthalten ohne vorherige Anmeldung und bei Vertragsverlängerungen vor Ort ist der volle Rechnungsbetrag im Voraus fällig. Sofern der Mieter nicht zahlt, ist Nest-Apartments zum sofortigen Rücktritt berechtigt.

§ 5 Kaution

Bei einer Mitdauer von 1 bis 31 Tagen wird eine Bar-Kaution in Höhe von € 50, 00 erhoben. Die Kaution dient Nest-Apartments als Sicherheit gegen Schlüsselverlust, Diebstahl und Beschädigungen am Inventar. Gibt es beim Auszug des Mieters von Nest-Apartments nichts zu beanstanden, so wird die Kaution ebenfalls in bar und in voller Höhe zurückerstattet.

§ 6 Aufrechnung

Der Mieter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Nest-Apartments aufrechnen, zurückbehalten oder mindern.

§ 7 Verstoß gegen das Rauchverbot

(1) In den gekennzeichneten Nichtraucher-Apartments ist das Rauchen verboten.

(2) Verstößt ein Mieter gegen das Rauchverbot, ist er verpflichtet die Kosten für sämtliche Reinigungsmaßnahmen (u.a. Reinigung sämtlicher Gegenstände und Textilien durch eine Fremdfirma) zu zahlen und für entstandene Schäden Schadensersatz zu leisten. Der Nest-Apartments in der Zeit der Aufbereitung des Apartments entstandene Mietausfall ist ebenfalls vom Mieter zu tragen.

§ 8 Nutzung

(1) Der Mieter ist nicht berechtigt, mehr Personen in die Wohneinheit aufzunehmen, als in der jeweiligen Buchungsbestätigung angegeben sind. Sollte der Mieter hiergegen verstoßen, ist Nest-Apartments zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt und für die Dauer der vertragswidrigen Nutzung einen angemessenen Zuschlag für die Überbelegung zu verlangen.

(2) Der Mieter hat die Räume und Inventar der eingerichteten Wohneinheiten pfleglich und schonend zu behandeln. Schäden, die während der Mietdauer durch Verschulden des Mieters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen entstehen, hat der Mieter zu ersetzen.

(3) Beim Verlassen der Wohnung sind vom Mieter sämtliche Fenster, Wasserhähne zu schließen und alle elektrischen Geräte und Anlagen sowie die Beleuchtung abzuschalten.

(4) Der Mieter und seine Erfüllungsgehilfen haben das Mietobjekt und das Inventar sowie sämtliche Anlagen und Einrichtungen (z.B. Installationen, Heiz- und Kocheinrichtung) schonend und pfleglich zu behandeln.

(4) Der Mieter hat für die ordnungsgemäße Reinigung, Lüftung und Heizung der Wohneinheit zu sorgen.

(5) Der Mieter darf weder Brenn- und Giftstoffe noch größere Mengen von verderblichen Abfällen lagern.

(6) Bei Abreise des Mieters ist die Wohnung in einem sauberen Zustand mit dem kompletten, bei der Übernahme vorhandenem Inventar schadensfrei an Nest-Apartments zu übergeben

(7) Die geltenden Ruhezeiten von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr sind einzuhalten.
Die Einganstür zur Strasse wird um 20:00 Uhr abgeschlossen.

§ 9 Rücktritt des Mieters (Abbestellung, Stornierung)

(1) Ein Rücktritt des Mieters von dem mit Nest-Apartments geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von Nest-Apartments. Diese wird gemäß den Absätzen 2 und 3 erteilt.

(2) Tritt der Mieter vor dem 28. Tag vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, so entsteht eine Stornierungsgebühr in Höhe von 15% des Mietpreises, mindestens jedoch pro Mieteinheit ein Betrag in Höhe von € 35,00.

(3) Bei einer Abbestellung innerhalb von 28 bis 8 Tagen vor Mietbeginn entsteht eine Bearbeitungs- und Stornierungsgebühr in Höhe von 50%, bei Rücktritt innerhalb von 7 Tagen bis 1 Tag vor Mietbeginn in Höhe von 75% des Mietbetrages; mindestens jedoch pro Mieteinheit ein Betrag in Höhe von € 50, 00.

(4) Bei Nichterscheinen oder Abbestellung am Anreisetag wird der gesamte Mietpreis fällig. Gleiches gilt, wenn der Mieter während der vereinbarten Mietzeit vom Vertrag zurücktritt. Nest-Apartments wird dann keine Mietkosten erstatten.

(5) Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzugs von Nest-Apartments oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

(6) Sofern die Wohneinheit anderweitig und in vollem Zeitumfang vermietet werden konnte, ermäßigen sich die Bearbeitungs- und Stornierungsgebühren der Absätze 2 und 3 auf 10% des Mietpreises.

(7) Der Mieter ist berechtigt nachzuweisen, dass Nest-Apartments geringere Kosten entstanden sind.

(8) Ist zwischen dem Mieter und Nest-Apartments ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart worden, kann der Mieter bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadensersatzansprüche von Nest-Apartments auszulösen.

§ 10 Rücktritt von Nest-Apartments

(1) Sofern ein Rücktrittsrecht des Mieters innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart wurde, ist Nest-Apartments innerhalb dieser Frist ebenfalls berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer potentieller Mieter nach der oder den gebuchten Wohneinheiten vorliegen und der Mieter auf Rückfrage von Nest-Apartments nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichtet.

(2) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht geleistet, ist Nest-Apartments zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Nest-Apartments ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Dies gilt insbesondere wenn,

- höhere Gewalt oder anderer von Nest-Apartments nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; – Wohneinheiten unter irreführenden Angaben für den Vertrag wesentlicher Umstände gebucht werden, wie zum Beispiel falschen Namensangaben, – gegen das in § 7 geregelte Rauchverbot verstoßen wird.

(3) Nest-Apartments hat den Mieter von der Ausübung des Rücktritts- oder Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

(4) Bei berechtigtem Rücktritt oder Kündigung hat der Mieter keinen Anspruch auf Schadensersatz.

§ 11 Haftung

(1) Nest-Apartments haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Mieter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schanden mindern.

(2) Der Mieter haftet für alle Schäden, die er, seine Mitarbeiter, seine Gäste oder Besucher in der Wohneinheit oder am Inventar selbst schuldhaft verursacht haben. Der Mieter ermächtigt Nest-Apartments, die angegebene Kreditkarte in Höhe der Kosten der Schadensbeseitigung zu belasten.

§ 12 Dekorationsmaterialien

Die Anbringung von Dekorationsmaterialien ist nur mit vorheriger Zustimmung von Nest-Apartments zulässig.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von Nest-Apartments. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt deutsches Recht.

(2) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Mündliche Absprachen, die von diesen Bedingungen zum Mietvertrag abweichen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Nest-Wohnen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen für Wohneinheiten unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

top